News
Ich schreibe hier auf, was mir bei Handwerksbetrieben immer wieder begegnet: E-Rechnung, Pflichtangaben, offene Forderungen, Belege. Ohne Beraterdeutsch und ohne Verkaufsgerede.
Empfangen musst du schon seit Anfang 2025. Beim Versand läuft die erste Übergangsfrist Ende 2026 aus, und eine PDF zählt nicht als E-Rechnung.
Artikel lesen →Zehn Pflichtangaben, eine Ausnahme für Kleinbeträge und zwei Sonderfälle, die im Handwerk dauernd vorkommen: Bauleistungen und Arbeiten am Grundstück von Privatleuten.
Artikel lesen →Wann dein Kunde überhaupt in Verzug gerät, welche Zinsen dir zustehen und welcher Fehler schon Wochen vorher passiert ist.
Artikel lesen →Ob du den Papierbeleg nach dem Scannen wegwerfen darfst, was die GoBD wirklich verlangen und wie ein Ablauf aussieht, der ohne Sonntagabend auskommt.
Artikel lesen →Fünf Stellschrauben, die wirklich etwas bringen. Die wirksamste hat nichts mit dem Zahlungsziel zu tun, sondern mit dem Tag, an dem die Rechnung rausgeht.
Artikel lesen →