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Die Belege liegen im Handschuhfach, in der Jacke und in drei Mailpostfächern. Am Sonntag wird sortiert, weil der Steuerberater am Montag fragt. Das muss so nicht sein, und zwar auch dann nicht, wenn du nichts an deiner Software änderst.
Die GoBD sind die Regeln, nach denen die Finanzverwaltung digitale Buchführung beurteilt. Der Kern ist kürzer, als der Ruf vermuten lässt. Deine Belege müssen:
Ein Ordner auf dem Desktop, in dem Dateien überschrieben und umbenannt werden, erfüllt das nicht. Ein Dokumentenmanagement oder das Belegarchiv deines Buchhaltungsprogramms schon.
Ja, unter Bedingungen. Das nennt sich ersetzendes Scannen: Du digitalisierst den Beleg, prüfst ihn auf Lesbarkeit und Vollständigkeit, legst ihn revisionssicher ab und vernichtest anschließend das Papier.
Voraussetzung ist eine Verfahrensdokumentation: eine Beschreibung, wer wann wie scannt, prüft und ablegt. Das ist kein Gutachten, sondern in kleinen Betrieben oft eine gute Seite Text. Dein Steuerberater hat mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vorlage dafür.
Ausnahmen bleiben: Unterlagen, bei denen das Original zählt, etwa Jahresabschlüsse mit Unterschrift oder Zollbelege, gehören weiterhin ins Papierarchiv.
Für Buchungsbelege, also Rechnungen und Quittungen, wurde die Aufbewahrungsfrist zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Für andere Unterlagen wie Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleibt es bei zehn Jahren. Weil es dazu Übergangsregelungen gibt und der Einzelfall zählt, ist das eine Frage für deinen Steuerberater und keine, die du nach einem Blogartikel abhaken solltest.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Fast jeder Betrieb, der am Wochenende sortiert, hat dasselbe Muster: Belege werden gesammelt und später verarbeitet. Die Erfassung ist damit ein Stapel, und Stapel wachsen, bis jemand einen Termin hat.
Der Ausweg ist, die Erfassung auf den Moment zu ziehen, in dem der Beleg entsteht. Tankquittung am Automaten fotografiert, Handwerkerbedarf im Laden fotografiert, Eingangsrechnung landet ohnehin im Postfach. Wenn diese drei Wege in dieselbe Ablage führen, gibt es nichts mehr zu sortieren.
rechnungen@deinbetrieb.de. Lieferanten bekommen sie einmal genannt, danach kommt alles dort an.Was danach übrig bleibt, sind die echten Ausnahmen: der Beleg ohne Zuordnung, die Rechnung mit falschem Betrag. Das sind fünf Minuten in der Woche statt vier Stunden am Sonntag.
Ich verbinde dein Postfach, dein Rechnungsprogramm und deinen Steuerberater so, dass du nichts mehr sortierst. Einrichtung komplett durch mich.
Kostenloses Gespräch buchenDieser Artikel ist nach bestem Wissen geschrieben und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was in deinem Betrieb konkret gilt, klärst du mit deinem Steuerberater.